Die Aargauer SSO-Zahnärzte raten: Weisheitszähne

21. Januar 2016
Dr. Dr. med. T. Bottler, Baden

Neben je vier Stockzähnen pro Kiefer besitzt der Mensch in der Regel zusätzlich vier Weisheitszähne. Sie brechen meist im Alter von ca. 17 Jahren durch, falls genügend Platz vorhanden ist. Sehr oft treten die Weisheitszähne jedoch nur zum Teil oder gar nicht durch die Schleimhaut, weshalb in diesen Fällen die frühzeitige Entfernung sinnvoll ist. Wir beugen damit Entzündungen und Zahnverschiebungen vor und vermeiden Schmerzen, Eiter- oder Zystenbildung im höheren Alter.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für eine Entfernung?

Im Alter von 17 - 19 Jahren, bedingt durch das Wurzelwachstum.

Kann man auch warten, bis die Beschwerden auftreten?

Probleme treten oft erst im Alter von 20 bis 30 Jahren oder auch viel später auf. Mit fortschreitendem Alter kommt es zu stärkerer Verknöcherung des Kiefers, was das Komplikationsrisiko deutlich erhöht und die Entfernung der Zähne schwieriger macht. Zudem riskiert man einen Notfall zu einem möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt (z.B. in den Ferien).

In welchem Fall ist es unnötig, die Weisheitszähne zu entfernen?

Wenn für die Zähne genügend Platz in der Zahnreihe und für die Schleimhaut hinter den Zähnen vorhanden ist.

Wieviele Weisheitszähne kann man gleichzeitig entfernen?

Man kann durchaus alle vier gleichzeitig entfernen, der Eingriff dauert bei einem spezialisierten Zahnarzt oder Chirurgen ca. 60 Min. Alternativ kann jeweils eine Seite entfernt werden, um nach dem Eingriff besser essen zu können.

Wie lange bin ich nach dem Eingriff nicht arbeitsfähig?

In der Regel dauert die Schwellung ca. 2 – 3 Tage an, unabhängig von der Anzahl der entfernten Zähne. In dieser Zeit sollte auf Sport und körperliche Arbeit verzichtet werden. Schmerzen werden unterschiedlich wahrgenommen; viele Patienten nehmen auch nach der Entfernung von vier Weisheitszähnen höchstens während zwei Tagen Schmerzmittel ein.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Entfernung?
Häufig ist ein Anteil der Kosten mit der Police gedeckt. Bei manchen Krankenkassen gilt die Kostenbeteiligung aber nur bis zum 20. Lebensjahr. Bei grosser Zystenbildung und hohem Krankheitswert übernehmen die Krankenkassen, unabhängig vom Alter, die kompletten Kosten.