Schulen für Dentalassistentinnen / Dentalassistenten EFZ

Wer eignet sich für die Lehre zur Dentalassistentin bzw. zum Dentalassistenten?

Prinzipiell können alle Interessierten diesen Beruf erlernen. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass sich mehrheitlich Frauen für diese Ausbildung entscheiden. Zu den Anforderungen einer Dentalassistentin gehört die Freude an der Teamarbeit, ein gepflegtes Auftreten, eine gute körperliche Verfassung wie auch einen höflichen Umgang und eine freundliche, sichere Ausdrucksweise. Ein gewisses Grundinteresse an Medizin und Freude am Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein. Eine gute schulische Vorbildung erleichtert die Absolvierung der Lehre. Wie in allen Dienstleistungsberufen können die Arbeitszeiten variieren, da zum Beispiel bei einem Notfall auch mal länger gearbeitet werden muss.

Die Ausbildung
Die 3-jährige Berufslehre zur Dentalassistentin EFZ oder zum Dentalassistenten EFZ wird nach den Richtlinien des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) durchgeführt und steht unter der Aufsicht des Berufsbildungsamtes des Kantons Aargau. Der fachspezifische Unterricht wurde vom Bund an die schweizerische  Zahnärztegesellschaft (SSO) und im Kanton Aargau an deren Sektion, die SSO-Aargau, delegiert. Die Lehre wird in einer vom Kanton anerkannten Zahnarztpraxis absolviert, und an einem Tag pro Woche besucht die Lernende die Berufsschule in Aarau. Die Lehre endet mit einer Abschlussprüfung und der Erlangung des eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Die Lehrstelle

Bei der Wahl der Berufslehre werden bei den kantonalen Berufsberatungen junge Menschen professionell beraten. Offene Stellen werden im Lehrstellennachweis LENA publiziert. Zu einer korrekten Bewerbung gehört ein fehlerfreier Lebenslauf, wie auch die Zeugnisnoten der letzten Jahre. Neben der Bewerbung in einer Zahnarztpraxis sollte eine Schnupperlehre absolviert werden, um einen Einblick in den Alltag einer Dentalassistentin zu erhalten. So zeigt es sich, ob einem der Beruf zusagt und der Zahnarzt sieht, ob die Schnupperlehrtochter ins Praxisteam passen könnte.

Lehrvertrag/Lohn
Der Lehrvertrag wird zwischen den Lernenden und dem Zahnarzt abgeschlossen und muss vom Berufsbildungsamt genehmigt werden. Der Lohn ist durch die Salär-Richtlinie der SSO vorgegeben. Er beträgt im 1. Lehrjahr CHF 550.–, im 2. Lehrjahr CHF 900-. und im 3. Lehrjahr CHF 1300.–, zahlbar 13-mal pro Jahr (brutto, Stand 2016). Von diesem Bruttolohn können die gesetzlichen Abzüge (Nichtbetriebsunfallversicherung, Krankentaggeldversicherung und ab dem 18. Altersjahr AHV/ALV) abgezogen werden. Der Vertrag kann nur in schwerwiegenden Fällen und nur mit Genehmigung des Berufsbildungsamtes aufgelöst werden.

Berufsfachschule

Die Lernenden besuchen an einem Tag in der Woche die Berufsfachschule und werden dort in Allgemeinbildung, sowie in zahnmedizinischen Fächern unterrichtet. Im Fachunterricht werden Zahnärzte und/oder erfahrene Dentalassistentinnen als Lehrpersonen eingesetzt. In acht überbetrieblichen Kursen (ÜK) werden grundlegende berufliche bzw. praktische Fertigkeiten berufsbegleitend geschult.

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Weiterbildung zur Dentalsekretärin: Ermöglicht die administrative Führung einer Zahnarztpraxis. Kernkompetenzen: Korrespondenz, Honorarwesen, Personalwesen, Ausbildung Lernende, Verwaltung von Material- und Medikamentenlager.
  • Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin: Im Mittelpunkt der Betreuungs- und Behandlungstätigkeit steht die Aufklärung und Motivation der Patienten durch präventive und therapeutische Massnahmen, wodurch Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates verhütet werden sollen.
  • Weiterbildung zu Dentalhygienikerin: Bildungsgang an einer Höheren Fachschule (HF), für Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation. Eidgenössisch anerkannter Abschluss auf Tertiärstufe.  


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Kontakt

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